Preise und Vertragskonditionen
Unterricht
Die Lehrkraft unterrichtet die Schülerin / den Schüler im Fach Klavier als wöchentlichen Einzelunterricht.
Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft statt. Findet der Unterricht nicht im Hause der Lehrkraft statt, erhöht sich das monatliche Honorar um eine pauschale Fahrtkostenentschädigung für den Einsatz von Verkehrsmitteln und Zeitaufwand in Höhe von 10,– €.
Unterrichtshonorar
Das monatliche Honorar richtet sich nach der gebuchten Unterrichtseinheit:
| Einheit | Monatliches Honorar |
|---|---|
| Einzelunterricht 60 Minuten | 200,– € |
| Einzelunterricht 45 Minuten | 150,– € |
| Einzelunterricht 30 Minuten | 120,– € |
| Familienrabatt (Geschwisterkind) | −10 % |
Das Honorar ist jeweils am 5. eines Monats fällig
Eine Erhöhung des Honorars durch die Lehrkraft ist zulässig und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. Bei Zahlungsverzug kann ab dem 10. Verzugstag ein Verzugszins von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Absagen und Versäumnisse
Terminabsprachen sind grundsätzlich persönlich mit der Lehrkraft zu regeln. Eine Absage durch die Schülerin / den Schüler soll mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Durch Verschulden der Schülerin / des Schülers versäumte Stunden werden weder nachgeholt noch erstattet.
Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn eine unmittelbare Ansteckungsgefahr für die Lehrkraft besteht. Das Honorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung (über sechs Wochen) entfällt das anteilige Honorar.
Durch Verschulden der Lehrkraft versäumte Stunden werden nachgeholt; die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine an. Ist ein Nachholen nicht möglich, werden die Stunden finanziell erstattet.
Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig und bedarf der Schriftform. Bei einer Honoraranhebung ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Anhebung möglich.
Schlussbestimmungen
Für den Unterricht gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.